Anträge zur BVV am 22.04.2021

Steuergeldfinanzierter Privatauftritt eines Bezirksamtsmitglieds?

Die SPD-Fraktion fordert das Bezirksamt auf, dafür Sorge zu tragen, dass die bisherige Facebook-Seite der Abteilung Stadtentwicklung (https://www.facebook.com/StadtentwicklunginCharlottenburgWilmersdorf) gemäß des Bezirksamtsbeschlusses unverzüglich abgeschaltet oder mit der offiziellen Bezirksamtsseite zusammengeführt wird. Ein privater Weiterbetrieb einer ehemals offiziellen und aus Steuermitteln erstellten Seite des Bezirksamts ist weder wünschenswert noch zulässig.

Das Bezirksamt hat sich auf den Weg gemacht, u. A. auf Facebook mit einer einheitlichen Seite aufzutreten, die wie in anderen Bezirken auch zentral über die Pressestelle betreut wird. Neben der Verwechslungsgefahr dient diese Maßnahme auch der personellen Entlastung der betroffenen Abteilungen. Das vom Bezirksamt beschlossene Konzept sah eine Übergangsfrist für die Seite der Abteilung Stadtentwicklung bis zum 11.04.2021 vor. Bis zu diesem Datum sollte diese Seite abgestellt sein.

Am 11.04.2021 postete die Seite folgenden Beitrag: „Aufgrund eines Bezirksamtsbeschlusses ist dies ab heute nicht mehr die offizielle Seite der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Offizielle Meldungen sind ab sofort in einer Gruppe des neuen Bezirksamtsauftritts bei Facebook zu sehen. Sie können dieser Gruppe beitreten. (https://www.facebook.com/groups/813015089277460/) In der Gruppe können aus technischen Gründen keine regionalisierten Meldungen mehr erfolgen. Diese ab sofort private Seite wird daher entsprechende Meldungen hier teilen.“ Quelle: https://www.facebook.com/103005058019973/posts/278073790513098/

„Das Vorgehen des Bezirksstadtrats hat uns am Wochenende schon sehr verwundert. Neben dem klaren Beschluss, dass diese Seite abgeschaltet werden soll, kommt dazu, dass für diese Seite Steuermittel genutzt wurden und der Stadtrat diese Seite jetzt nicht einfach privat weiterbetreiben kann.“ Alexander Sempf, Fraktionsvorsitzender

Kein Abriss bewohnter Gebäude im Bezirk

„Es darf nicht mehr vorkommen, dass ohne Wissen und Bewertung der BVV ein Bauvorhaben vom Bezirksamt genehmigt wird, welches den Abriss von bewohnten Gebäuden voraussetzt. Und, dass auch keine Abrissgenehmigung erteilt wird, ohne für die Bewohner*innen des betroffenen Hauses eine sozialverträgliche Absicherung gefunden zu haben.“ Wolfgang Tillinger, Sprecher für Stadtentwicklung

Deshalb soll jedes Bauvorhaben, das den Abriss bewohnter Gebäude voraussetzt, unverzüglich nach Bekanntwerden im für Bau und im für die Abrissgenehmigung zuständigen Ausschuss vorgestellt werden.

Leider wird im Bezirk viel zu schnell und zu oft -wobei auch jeder Einzelfall ein Fall zu viel ist - eine Baugenehmigung und nachfolgend eine Abrissgenehmigung erteilt ohne eine Diskussion über die notwendige Absicherung der Bestandsmieter*innen. Ein Vorgang, wie die Windscheidstraße 3 / 3a, in der langjährige Mieter*innen ohne eine Vorwarnung und ohne jede Absicherung ihren bezahlbaren Wohnraum verlieren, um teuren Luxuswohnraum zu weichen, darf sich nicht wiederholen. Bezirkspolitik ist für die Bürger*innen des Bezirks gedacht und soll sich nicht gegen sie wenden – sie sogar vertreiben.

Bänke im Stadtbild

Das Problem der fehlenden und defekten Bänken im Bezirk wird immer wieder von den Bürgerinnen und Bürgern beanstandet. Eine Maßnahme über einen Träger, hierzu Abhilfe zu schaffen, würde sicher auch die zuständigen Stellen im Bezirksamt entlasten. Deshalb wird das Bezirksamt gebeten, über das Job Center einen Träger zu gewinnen, der sich ausschließlich mit der Pflege und Restaurierung der im Bezirk befindlichen Bänke befasst.

Wir wollen SpielRäume schaffen

Das Bezirksamt soll sich in der Hansestadt Bremen über deren Gemeinschaftsaktion „SpielRäume schaffen“ informieren und deren Umsetzbarkeit im Bezirk zu prüfen.

„Denn neben öffentlichen Spielplätzen brauchen junge Menschen weitere nutzungsoffene, flexible Freiräume, in denen sie ohne Begleitung und Aufsicht ihrem Alter entsprechend agieren und lernen können. Da diese Spielmöglichkeiten nicht überall in der Stadt gleichmäßig vorhanden sein können und auch die bestehenden Spielflächen der Bauträger nicht allen Bedürfnissen junger Menschen Rechnung tragen, entstand bereits 1997 die Gemeinschaftsaktion „SpielRäume schaffen“ unter dem Motto „Tür auf, raus und spielen“.“

So schildert die Stadt Bremen ihr Konzept das zusätzliche Freiräume für Kinder schafft. Genauer kann man sich unter: https://www.soziales.bremen.de/jugend_familie/spielraumfoerderung-3623 informieren.

Kantstraße 79 – endlich die Geschichte dieses Gebäudes sichtbar machen!

Das Bezirksamt wird gebeten, sich erneut beim Eigentümer des Gebäudekomplexes in der Kantstraße 79 dafür einzusetzen, dass neben dem Haupteingang eine Gedenktafel installiert wird, die auf die Geschichte dieses Hauses (u. a. Frauengerichtsgefängnis während der NS-Zeit) hinweist, entsprechend den BVV-Beschlüssen von 2009, 2012 und 2016 (DS-Nr. 1324/3, 0337/4 und 1716/4). Der Text der Gedenktafel ist mit der Gedenktafelkommission abzustimmen. Des Weiteren wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Eigentümer dafür einzusetzen, dass im Gebäude ein Raum für eine Dauerausstellung zur Darstellung der Geschichte dieses Gebäudes und der darin während der NS-Zeit inhaftierten Frauen (u.a. Mitglieder der „Roten Kapelle“) eingerichtet und öffentlich zugänglich gemacht wird.

Bei der Erstellung der Dauerausstellung soll das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf unterstützend tätig sein.

Bodenversiegelung durch Dach- und/oder Fassadenbegrünung ausgleichen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, innerhalb der Bauberatung mit dem jeweiligen Bauherrn zu Vereinbarungen zu kommen, deren Ziel eine Dach- und/ oder Fassadenbegrünung ist, die der Grundfläche des Gebäudes entspricht. Es ist möglich, die durch ein Bauvorhaben notwendigerweise zu versiegelnde Fläche durch Dach- und Fassadenbegrünung auszugleichen. Das muss nicht zwingend das Bauvorhaben verteuern, wenn man die Wirkung der Fassadenbegrünung auf das Raumklima in den Planungen berücksichtigt und klimatechnische Maßnahmen reduziert.

Vorausschauende Stadtplanung vorantreiben- Flächenscreening offenlegen

Das Stadtplanungsamt wird aufgefordert ein Flächenscreening für den gesamten Bezirk vorzunehmen. Charlottenburg-Wilmersdorf ist wie Berlin eine gewachsene Stadt. Immer wieder kamen einzelne Ortsteile zum Bezirk hinzu. Dies hat jedoch dazu geführt, dass es in der Gesamtbetrachtung keine einheitliche stadtplanerische Linie gibt. Für die Zukunft braucht es dringend Modelle, die eine strategische Stadtplanung ermöglichen. Dabei ist ein vorhergehendes Flächenscreening unabdingbar. In der weiteren Planung soll geprüft werden:

  • Welche Bedarfe die verschiedenen Regionen haben.
  • Inwieweit die Bedarfe in den Regionen umgesetzt werden können.
  • Kreative Flächennutzungen, als auch die Verwendung von Grünflächen.

Bezirkliche Kontrolle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sicherstellen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine wirksame Kontrolle bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2022 sicherzustellen. Dazu sind dem zuständigen BVV-Ausschuss die bisherigen Aktivitäten des Bezirksamts zur Kontrolle und Umsetzung des GEG im Bezirk zu erläutern und im Bezirkshaushalt 2022/23 entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen für eine Weiterentwicklung dieser Maßnahmen vorzulegen.

Das Bezirksamt hat bei der Beantwortung schriftlicher Anfragen zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Bezirk mehrfach ausgeführt, dass für diese Aufgabe bisher keine Ressourcen zur Verfügung stehen würden. Das GEG vom Nov. 2020 fasst jetzt die Anforderungen der EnEV und des EEWärmeG für den Gebäudesektor zusammen und muss konsequent umgesetzt werden, wenn der Bezirk seine Vorbildfunktion bei der Abwehr des Klimanotstands und gem. Energiewendegesetz Berlin wahrnehmen muss.

Kinderwildnis in Charlottenburg-Wilmersdorf

Freies Spielen ist für die Entwicklung von Kindern von großer Bedeutung. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob eine naturnahe Grünfläche als "Wildnis für Kinder", z. B. im zukünftigen Westkreuzpark, bereitgestellt werden kann. Das Gelände muss als Spielfläche für Kinder ausgewiesen werden.

Das Wilmersdorfer Wappen sollte auch mit umziehen

Das Bezirksamt wird erneut gebeten, das Wilmersdorfer Wappen, das zurzeit noch am ehemaligen Dienstgebäude Fehrbelliner Platz 4 / Ecke Hohenzollerndamm zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss angebracht ist, endlich in Erledigung des Antrages aus der 4. WP an dem Dienstgebäude Hohenzollerndamm anzubringen