Anträge zur BVV am 17.06.

Kinder und Jugendliche schützen – Überquerung der Mecklenburgischen Straße sichern

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor der geplanten Eröffnung der Kita Wallenbergstraße im Jahr 2022 am künftigen Gemeinschaftsstandort mit dem „Haus der Jugend Anne Frank“ dafür Sorge zu tragen, dass auf der Mecklenburgischen Straße in Höhe der Paretzer Straße/Wallenbergstraße die Errichtung einer Lichtzeichensignalanlage oder alternativ ein Zebrastreifen in Kombination mit einer lokalen Tempo-30-Ausschilderung bei den zuständigen Stellen auf Landesebene in die Wege geleitet wird.

An genannter Stelle ist die Mecklenburgische Straße für Querende als auch für Autofahrende besonders schlecht einsehbar, einerseits durch den topografischen Anstieg aus Alt-Wilmersdorf Richtung Heidelberger Platz, andererseits durch eine langgestreckte Kurvensituation. Darüber hinaus tragen die kurz vor dem Kreuzungsbereich beidseitig parkenden Autos auch nicht zur besseren Einsehbarkeit bei.

Mit der Eröffnung der Kita Wallenbergstraße im Jahr 2022 werden noch mehr (jüngere) Kinder die Mecklenburgische Straße überqueren als bisher. Es ist die Pflicht, die Laufwege unserer Jüngsten im Vorfeld einer Kita-Standorteröffnung in die Verkehrsplanung mit einzubeziehen und so sicher wie möglich zu machen. Jedes verunglückte Kind (genau wie jeder erwachsene Mensch) wäre auch an dieser Stelle eines (und einer) zu viel. Da wir um die Gefährlichkeit wissen, wäre es fahrlässig, hier zu warten und im eventuellen Falle mit einem „Wer hätte das ahnen können?“ das Nichtstun im Nachhinein zu rechtfertigen.

Die Bürgerinnen und Bürger von Charlottenburg-Wilmersdorf wollen sitzen!

Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Bänke im öffentlichen Straßenland systematisch zu erfassen und in einem Informationssystem abzulegen. Darüber hinaus soll ein gesonderter Etat für Bänke im Haushalt 2022/2023 eingeplant werden. Die Verwaltung soll Anwohnerinnen und Anwohner in die Planung von neuen Bänken und die Reparaturwünsche mit einbeziehen.

„Nachdem der Vermerk über die Sitzbänke in unserem Bezirk endlich vorliegt, müssen die nächsten Schritte zur Verbesserung gemacht werden. Dazu gehört zuerst eine möglichst genaue Erfassung der vorhandenen Sitzmöbel und danach die finanzielle Absicherung im Haushalt.“ Evelyn Andres, SPD-Bezirksverordnete

Verkehrschaos in der südlichen Windscheidstraße – was unternimmt das Bezirksamt?

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Polizei endlich wirksame Maßnahmen zur Verhinderung beidseitigen Falschparkens in der südlichen Windscheidstraße zwischen Kantstraße und Stuttgarter Platz zu ergreifen, damit zum Beispiel der Radverkehr nicht massiv gefährdet und die BVG-Buslinie 309 blockiert wird.

"In der Windscheidstraße herrscht seit Jahren durch Zweite-Reihe-Parken ein Verkehrschaos mit zunehmender Tendenz. Seit einiger Zeit wird dort auf beiden Seiten der Fahrbahn in fast geschlossener Reihe illegal geparkt. Das führt zunehmend dazu, dass Lieferdienste und z.B. die BSR in dritter Reihe halten müssen und die eigentlich überbreite Fahrbahn auf nur noch eine Fahrspur für beide Richtungen verengt wird. Eine massive Verkehrsgefährdung und Verkehrsbehinderung für die BVG-Buslinie 309, die offenbar vom Bezirksamt geduldet wird." Martin Burth, SPD-Bezirksverordneter

Die Tennisplätze in der Harbigstraße nach Nelly Neppach benennen

Das Bezirksamt wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Tennisplätze in der Harbigstraße 34 nach der deutschen Tennis-Meisterin von 1925 Nelly Neppach (1898- 1933) benannt werden.

Nelly Neppach (geb. 16.9.1898 in Frankfurt a.M. als Nelly Bamberger, gest. 7.5.1933 in Berlin) war eine der ersten Tennisstars in Deutschland und eine der ersten deutschen Frauen, die im internationalen Sport für Furore sorgte. Mit 12 Jahren errang sie ihre ersten Turniersiege. 1919 kam sie nach Berlin, wohnte nach ihrer Heirat mit Robert Neppach in der Prager Straße 24 in Wilmersdorf. Als Mitglied von Tennis Borussia Berlin nahm sie erfolgreich an zahlreichen Turnieren teil, wurde 1925 deutsche Tennis-Meisterin. In diesem Jahr errang sie acht von neun möglichen Titeln.

Als sie 1926 einer Einladung der französischen Meisterin Suzanne Lenglen zu den Riviera-Meisterschaften im französischen Mentone folgte, fiel sie beim Deutschen Tennis Bund (DTB) in Ungnade, da Frankreich damals als „Erzfeind“ galt. Obwohl sie auf Druck des DTB hin dann doch auf die Teilnahme verzichtete, erteilte er ihr vorübergehend Spielverbot. In einem öffentlichen Schreiben diskriminierte er Nelly Neppach sogar, zeigte auch unverhohlen seine antisemitischen Ressentiments.

Im April 1933 trat Nelly Neppach aus dem Verein Tennis Borussia aus, ob freiwillig oder auf Druck des Vorstands ist ungeklärt. Schon Mitte April erklärte sich Tennis Borussia Berlin für „judenfrei“. Ebenfalls im April 1933 beschloss der Vorstand des DTB die Sperrung „nichtarischer“ Mitglieder für internationale Turniere.

In der Nacht vom 7./8. Mai nahm sich Nelly Neppach das Leben. Zwei Stolpersteine erinnern seit 2015 an sie und ihren Mann in der Prager Straße/Nachodstraße.

Doppelstrukturen auf dem Parkhaus der Deutschen Rentenversicherung

Das Bezirksamt wird gebeten zu eruieren, welche Art von Nutzung auf dem Dach des Parkhauses in der Westfälischen Straße Ecke Konstanzer Straße möglich wäre, z. B. eine Sporthalle/ Bolzplatz oder eine Begrünung.

Mobile Ökotoiletten für Charlottenburg-Wilmersdorf

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wo zusätzlich zu denen auf der Mierendorff-Insel temporär mobile Ökotoiletten aufgestellt werden können.

Bezirkliches Konzept für E-Mobilität auf zwei Rädern vorlegen

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein bezirkliches Konzept zur Förderung der E -Mobilität auf zwei Rädern zu erstellen und der BVV vorzulegen.

Klimanotstand in CW – Projekte zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser prüfen

Der Klimanotstand führt nicht nur im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zu hohen Anforderungen an eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Dabei kann die Nutzung von Abwasserwärme, die in Berlin bereits in mehreren Projekten realisiert wurde einen Beitrag leisten. Insbesondere bei Neubauvorhaben ist das Bezirksamt schon durch seine Vorbildfunktion nach § 6 Energiewendegesetz zu derartigen Maßnahmen verpflichtet.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor dem Hintergrund des § 6 Energiewendegesetz (EWG) von der zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Bestellerin ein mit den Berliner Wasserbetrieben BWB abgestimmtes Konzept – verbunden mit verpflichtenden Leitlinien für die Berliner Bezirke – zur Nutzung von Abwasserwärme für Neubauten und Bestandsimmobilien des Landes Berlin einzufordern. Um den bezirklichen Bedarf zu begründen, soll der Bezirk modellhaft fünf Immobilien in bezirklicher Nutzung in diesem Vorstoß berücksichtigen, bei denen a) nach Zahlen der größtmögliche Energienutzungseffekt aus Abwassern zu erwarten wäre und b) dieses in einer Pilotphase mit einer entsprechenden Finanzierung aus Landesmitteln nach Einschätzung des Fachbereichs sinnvoll wäre.