Anträge zur nächsten BVV am 25.05

17.05.2023 | Solidarität mit den Galeria Kaufhof Mitarbeitenden!
Das Bezirksamt soll sich für folgende Punkte als sofortige Maßnahme für die Mitarbeitenden von Galeria Kaufhof in der Wilmersdorfer Straße einsetzen:

  • Planungssicherheit
    Für die Beschäftigten muss endlich Klarheit herrschen, wie es weitergeht und es müssen ihnen dabei klare und verlässliche Perspektiven geboten werden.
  • Übernahme für Zeit des Übergangs
    Für die Zeit des Neu- oder Umbaus müssen alle Beschäftigte in andere Filialen übernommen werden.
  • Gesicherter finanzieller Übergang
    Sollte dies nicht möglich sein, muss sichergestellt werden, dass ein fließender Übergang in neue Beschäftigungsverhältnisse mit tarifvertraglich abgesicherter Bezahlung stattfindet.
  • Taskforce der bezirklichen Wirtschaftsförderung
    Mit einer Taskforce in der bezirklichen Wirtschaftsförderung sollen die aktuellen Entwicklungen eng begleitet und Ansprechpartner für die Beschäftigten gestellt werden.

 

Wilmersdorfer Straße: Galeria Areal weiterentwickeln
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, das Areal von Galeria in der Wilmersdorfer Straße aktiv weiterzuentwickeln:

  • Das Areal soll mit einer Mischung aus Gewerbe- und Wohnraum weiterentwickelt werden.
  • In einem städtebaulichen Vertrag sollen ausreichend Flächen für den Einzelhandel vorgesehen werden und bei der Ausgestaltung darauf geachtet werden, dass belebende Impulse mittels innovativer Konzepte in die Geschäftsstraße ausgehen. Dies kann z. B. durch das Konzept „Galeria 2.0“ geschehen, muss jedoch nicht an Galeria als Mieter gebunden sein.
  • Es sollen im Einzelhandelskonzept für das Areal sowohl Flächen für Starts-ups als auch für temporäre Nutzungsarten und Veranstaltungen geschaffen werden.
  • In den Seitenstraßen (Pestalozzistraße und Goethestraße) soll bezahlbarer Wohnraum mit einem Anteil mietpreisgebundenen Wohnraums mindestens nach dem Berliner Modell gesichert und geschaffen werden.
  • Der städtebauliche Vertrag soll die Eigentümerin zur Finanzierung bzw. Schaffung sozialer Infrastruktur als Wohnfolgeeinrichtungen verpflichten.

BSR-Kieztage im ganzen Bezirk

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Buchung der BSR-Kieztage zur Entsorgung von Sperrmüll zukünftig in allen Quartalen des Jahres wahrzunehmen und diese gleichmäßig über den Bezirk und seine Ortsteile verteilt anzubieten.

Begründung: 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bietet ab dem dritten Quartal BSR-Kieztage in Charlottenburg-Wilmersdorf an, ist jedoch der einzige Bezirk Berlins, der im zweiten Quartal diese kostenlosen Sperrmülltage nicht anbietet. Bei der Buchung der nächsten Termine soll darauf geachtet werden, dass diese auch im ganzen Bezirk stattfinden. Die sechs aktuell anvisierten Standorte sind laut dem Bezirksstadtrat für Umwelt das Rathaus Charlottenburg, der Leon-Jessel-Kiez, der Klausenerplatz, die Straße am Schoelerpark, Charlottenburg-Nord und der Mierendorffplatz. Auch in Westend, Schmargendorf, Grunewald und Halensee sollen zukünftig Sperrmülltage angeboten werden.

Netzwerk der Wärme – auch in unserem Bezirk?

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Projekte sind am Netzwerk der Wärme beteiligt, bei welchen Ausschöpfungsgrat der insgesamt zur Verfügung stehenden Summe?
  2. Aus welchem Grund wurden die Förderanträge erst deutlich verzögert im Bezirk bearbeitet?
  3. Wie bewertet das Bezirksamt das Netzwerk der Wärme?

Verkehrsführung in der Hektorstraße und Parallelstraßen

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob in der Hektorstraße und Parallelstraßen in Halensee Einbahnstraßen im Wechsel angeordnet und Bodenschwellen installiert werden können, sofern die Verkehrssicherheit der Fußgänger nicht verschlechtert wird. Dabei sind die Einwohnerinnen und Einwohner in einen möglichen Veränderungsprozess einzubinden.

Entsiegelung auf dem Fehrbelliner Platz

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Fehrbelliner Platz versiegelte Flächen entsiegelt werden können. Bei der Prüfung soll insbesondere die relativ große Fläche an der Ecke Westfälische Straße und Fehrbelliner Platz betrachtet werden, auch vor dem Hintergrund einer möglichen Pflege- und Nutzungskooperation mit der Deutschen Rentenversicherung. 

Begründung: 

Die Aufenthaltsqualität am Fehrbelliner Platz könnte mit einer Entsiegelung stark erhöht werden. Der Bezirk muss eine höhere Versickerung des Niederschlagswassers auf Flächen ermöglichen, um das vorhandene Regenwasser in den natürlichen Wasserkreislauf einzuspeisen oder auch Überflutungen bei möglichen Starkregen zu vermindern.

Entwicklung eines Konzepts zur Förderung und Erhaltung von Wochenmärkten

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein Konzept zur Förderung und Erhaltung von Wochenmärkten zu entwickeln. Dazu soll unter anderem der Bedarf an Angeboten, die
Besuchsmöglichkeiten zu bestimmten Öffnungszeiten, Meinungen zum Erscheinungsbild und zur Erreichbarkeit der Märkte, durch Befragungen der Bürgerinnen und Bürger ermittelt
werden. Die daraus resultierenden Informationen sollen in das Zukunftskonzept einfließen. 

Begründung:
Um die Wochenmärkte in Charlottenburg-Wilmersdorf zu erhalten und weiterzuentwickeln, soll das Bezirksamt durch eine Umfrage bei den Bürgerinnen und Bürgern deren Bedürfnisse ermitteln, damit interessierte Händlerinnen und Händler ihr Angebot entsprechend anpassen könnten. Neue Standorte, wie der Lehniner Platz, sollen so ermöglicht werden und dem Kleingewerbe kann hier die Möglichkeit gegeben werden, außerhalb der explodierenden Gewerbemiete, ihre Waren vorzustellen bzw. anzubieten.  

Bücherbox am Henriettenplatz
Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Neugestaltung des Henriettenplatzes, die
Aufstellung einer Bücherbox mit in die Planungen einzubeziehen.

Begründung:
Lange Jahre gab es am Standort Henriettenplatz eine Außenstelle der bezirklichen
Bücherei. Mit der Aufstellung einer Bücherbox, würde den Anwohnerinnen und
Anwohnern dort ein Angebot zum Büchertausch gemacht werden.


Landeshaushaltsordnung endlich ändern – Chance für freie Träger Räume zu bekommen

Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass die Landeshaushaltsordnung (LHO) dahingehend verändert wird, dass die Bezirke ermächtigt werden, bezirkseigene Flächen an gemeinnützige, freie Träger unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten zur Nutzung zu überlassen.  Dafür sind unter anderem auch die entsprechenden Haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) im Kapitel 13.11. zu ändern und etwaige beihilferechtliche Vorgaben zu beachten.

Begründung:

Das Land Berlin wirbt auf seiner eigenen Webseite, dass es umfangreiche Grundbesitze und Immobilien besitzt. Die Bezirke sind dazu angehalten ihre eigenen Liegenschaften für die eigenen Bedarfe zu verwenden. Doch nicht alle Liegenschaften sind alleinig für den Bezirk nutzbare Verwaltungsgebäude. Einige Gebäude eignen sich, dass hier durch freie Träger bezirkliche Aufgaben übernommen werden, z.B. als Stadtteilzentrum. Die Zuwendungen für freie Träger sehen nur einen geringen Satz für die Miete vor. Gerade in den innerstädtischen Bereich sind die ortüblichen Mieten für die meisten Träger durch Zuwendungen nicht mehr bezahlbar. Daher ist es notwendig, dass die bezirklichen Liegenschaften die Flächen an freie Träger vermieten können, ohne ortüblichen Vergleichsmieten zu verlangen und z.B. durch eine zusätzliche Zuwendung die Mieten übernehmen. Hier muss die LHO und die HtR nachgebessert werden.

Soziale Projekte ausreichend finanzieren!
Das Bezirksamt wird aufgefordert bei den Zuwendungen darauf zu achten, dass der zu zahlende Mietzins an das Bezirksamt für die Miete von bezirkseigenen Liegenschaften entsprechend in den Zuwendungen an die sozialen Projekte berücksichtig wird. 

Begründung:

Aufgrund der Landeshaushaltsordnung muss der Bezirk die ortsübliche Vergleichsmiete für bezirkliche Liegenschaften erheben. Für viele soziale Projekte, die auch in den bezirklichen Liegenschaften sind, ist dies ein sehr hoher Kostenfaktor. Bei den Zuwendungen soll daher darauf geachtet werden, dass der Mietzins für das Bezirksamt entsprechend mit eingestellt wird.

Vereinheitlichung der Zuwendungen im Sozial- und Integrationsbereich
Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle vom Bezirksamt ausgestellten Zuwendungsanträge, Zuwendungsanforderungen und Verwendungsnachweise im Sozial- und Integrationsbereich zu vereinheitlichen und im Sinne der Antragssteller:innen zu vereinfachen.

Wir brauchen unsere Stadtteilmütter!
Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass das Landesprogramm der Stadtteilmütter auch weiterhin über die Senatsverwaltung gefördert und verstetigt wird.

Begründung:
Das sehr erfolgreiche Mittel der Stadtteilmütter wird im Jahr 2024 auslaufen. Bislang ist geplant, die Projektförderung in Hand der Bezirke zu geben. Der Bezirk mahnte jedoch jetzt bereits an, dass sowohl der organisatorische als auch finanzielle Aufwand dafür sehr hoch sein wird. Es droht die Gefahr, dass das erfolgreiche Projekt der Stadtteilmütter nicht mehr weiterlaufen wird. Dabei gibt es sogar gute Argumente das Projekt weiter aufzubauen. Stadtteilmütter leisten eine wertvolle Peer-to-Peer Arbeit, die Familien bei ihrer Familienarbeit unterstützen. Stadtteilmütter geben Tipps zur Erziehung, verschaffen Zugänge zu Hilfs- und Beratungsangebote und sprechen dabei vor allem Familien aus ihrem Kulturkreis an. Diese wertvolle und bereits fest verankerte Struktur darf nicht verloren gehen, sondern muss im Gegenteil sogar versteigt werden. Dafür müssen die entsprechenden Vorarbeiten jetzt geleistet werden.

"Haus der Nachbarschafft" langfristig sichern!
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Finanzierung für das "Haus der Nachbarschafft" langfristigzu sichern und den Standort als Stadtteilzentrum zu beantragen.

Begründung:
Das etablierte „Haus der Nachbarschafft“ braucht eine langfristige Planungssicherheit. Bislang bekommt dieses wertvolle Projekt maximal Jahresverträge. Vor allem für die Einstellung von Personal, ist dies kein zumutbarer Zustand. Daher muss das „Haus der Nachbarschafft“ langfristig gesichert werden. Die Möglichkeit besteht darin, diesen Standort als Stadtteilzentrum zu sichern. Die Region Wilmersdorf ist mit Stadtteilzentren unterversorgt