Sondernutzung öffentlchen Straßenlandes - Fluch oder Segen

27.08.2010: Artikel der SPD-Fraktion für die gazette

Das öffentliche Straßenland ist Allgemeingut, das allen gleichermaßen gehört und zur Nutzung zur Verfügung steht. Doch in Ausnahmefällen darf von dieser Regel abgesehen und eine zeitlich befristete Nutzung meist gegen Gebühr gestattet werden. Ob Umzug, Gastronomie oder Straßenfest, wir alle sind auch Nutznießer. Und mal ehrlich, was wäre unser Bezirk beispielsweise ohne seine Wochenmärkte, das Fest der Nationen oder die Weihnachtsmärkte? Andererseits, möchten wir das rund um die Uhr, das ganze Jahr? Wohl kaum, und aus diesem Grunde haben wir uns selbst Regeln gesetzt, mit denen wir in unserem Bezirk bisher gut gelebt haben, wie auch das große Interesse der Berliner Gäste zeigt.

Denn Allgemeingut darf nicht in erster Linie zahlungskräftigen Firmen für ihre Produktwerbung zur Verfügung stehen, sondern uns allen.

Marescha Rufert


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